Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hagesüd Interspice Gewürzwerke GmbH
Saarstraße 39, 71282 Hemmingen
I. Allgemeines
1. Für unsere Verkäufe und Leistungen gelten nachstehende Bedingungen, ungeachtet abweichender (Einkaufs-) Bedingungen des Bestellers. Mündliche Nebenabreden und Änderungen sind nur wirksam bei schriftlicher Bestätigung.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Haager Kaufrechtsübereinkommens vom 01.06.1964 wird ausgeschlossen.
3. Erfüllungsort für alle Lieferungen des Verkäufers, auch frachtfreie, ist das Abgangswerk oder -lager. Erfüllungsort für die Verbindlichkeiten des Käufers und Gerichtsstand ist Ludwigsburg. Wir dürfen jedoch am Sitz des Käufers und vor sonst möglichen Gerichten klagen.
II. Angebot und Auftrag
Unsere Angebote sind freibleibend. Liefertermine sind unver-
bindlich, wenn sie nicht ausdrücklich, als verbindlich bezeichnet werden. Bestellungen werden verbindlich mit Auftragsbestätigung oder Auslieferung.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Wir berechnen ab Werk, sofern nicht anders vereinbart zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Zahlbar innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Reklamationen können nur innerhalb 8 Tagen berücksichtigt werden. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
3. Schecks werden nur zahlungshalber genommen.
4. Zahlungsverzug und Rücktrittsrecht
Bei Zahlung nach Fälligkeit werden die jeweiligen Bank-
zinsen bzw. Zinsen in Höhe von 2 % über dem Bundesbankdiskontsatz dem Käufer als Verzugszinsen in Rechnung
gestellt. Mahnspesen und sonstige Spesen, die dem Verkäufer bei der Vorbereitung der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens durch Anfragen bei Auskunfteien, Behörden usw. nach Zielüberschreitung durch den Käufer entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, auch wenn dieser noch ohne Wirksamwerden der eingeleiteten Maßnahmen zahlt.
IV. Versand
1. Wir versenden auf Rechnung und Gefahr des Bestellers und schließen für ihn auf seine Kosten eine Transport-Versicherung ab, aus der er verpflichtet und berechtigt ist.
2. Bei Anlieferung auf Euro-Paletten sind diese vom Besteller als Austauschpaletten sofort zurückzugeben oder werden ihm zu Selbstkosten berechnet.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung (d.
h. bei Scheck- und
Wechselzahlung bis zur Scheck- und Wechseleinlösung)
einschließlich aller Nebenforderungen bleibt die Ware
Eigentum des Verkäufers.
Die W
are ist vom Käufer gegen Feuer und Diebstahl, Wasserschaden und Beschädigung durch Dritte zu
versichern; der Abschluss der Versicherung ist dem Ver-
käufer auf Verlangen nachzuweisen. Der Eigentumsvorbehalt schließt das Recht des Käufer nicht aus, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu verarbeiten und zu veräußern. Der Käufer darf sie aber, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, weder zur Sicherung übereignen, noch verpfänden. Wird die Ware verarbeitet, umgebildet oder mit anderen Sachen verbunden, so wird der Verkäufer Eigentümer oder Miteigentümer der neuen Sache. Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware oder der aus dieser hergestellten neuen Sache tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen an den Verkäufer ab.
Dieser nimmt die Abtretung an. Der Käufer ist verpflichtet,
den Verkäufer sofort von der Weiterveräußerung unter Angabe der Anschrift seines Abnehmers Mitteilung zu machen und seinen Abnehmer auf Verlangen des Verkäufers von der erfolgten Abtretung zu benachrichtigen. Er ermächtigt auch schon jetzt den Verkäufer, die Benachrichtigung in seinem (des Käufers) Namen vorzunehmen. Die Abtretung wird rechtsunwirksam, sobald der Kaufpreis in voller Höhe durch den Käufer bezahlt ist. Der Käufer ist auch verpflichtet, dem Verkäufer auf dessen Anforderung jederzeit Auskunft darüber zu erteilen, welche Warenmengen aus den vom Verkäufer gelieferten Sendungen er noch am Lager hat, welche Teile verarbeitet sind und welche Teile er verkauft hat. Der Käufer ist auch verpflichtet, die Namen seiner Abnehmer anzugeben. Verstößt der Käufer gegen diese Auskunftsverpflichtung oder erteilt er unrichtige Auskünfte, so ist die Forderung sofort und in voller Höhe fällig.
2. Übersteigt der Warenwert unsere Forderung um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen nach unserer Wahl in Höhe des Mehrwerts frei.
VI. Gewährleistung
1. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich schriftlich, als solche gekennzeichnet sein.
2. Mängel müssen bei Verlust des Rügerechts spezifiziert
gerügt werden. Kaufleute müssen erkennbare Mängel, Nichtkaufleute offensichtliche Mängel innerhalb 2 Wochen nach Feststellung gerügt werden, längstens jedoch innerhalb der Verjährungsfrist.
3. Wegen ordnungsgemäß gerügter Mängel leisten wir Gewähr
in der Weise, dass wir unentgeltlich nachbessern oder
Ersatz liefern. Beanstandete Teile sind frachtfrei zur Untersuchung ins Werk zu geben; bei berechtigter Rüge ersetzen wir notwendige Versendungskosten. Wird Nachbesserung bzw. Nachlieferung nicht erforderlich ausgeführt, so darf der Besteller nach angemessener Nachfrist den Preis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind begrenzt auf den Rechnungswert der gerügten Ware.
4. Abweichungen in Farbe und Beschaffenheit der Rohstoffe
können nicht zu Beanstandungen führen, sofern sie den diesbezüglichen Lieferbedingungen und zulässigen Materialschwankungen des Herstellerzweiges entsprechen. Bei Beanstandungen, die eindeutig auf Mängel des Materials zurückzuführen sind, halten wir – soweit gesetzlich zulässig –
nur in dem Umfang, in dem unser Vorlieferant die Ansprüche übernimmt.
VII. Datenschutz
Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass seine
personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, unter Beachtung des Bundesdatenschutzes zentral gespeichert werden; dasselbe gilt für Angebotsdaten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hagesüd Interspice Gewürzwerke GmbH
Saarstraße 39, 71282 Hemmingen
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Erfüllungsort für beide Teile ist Hemmingen. Gerichtsstand: Ludwigsburg